KAI MECKE
RECHTSANWALT
PARTNER
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT

ZERTIFIZIERTER VERFAHRENSBEISTAND
IN KINDSCHAFTSSACHEN

Kai Mecke absolvierte 2001 sein zweites juristisches Staatsexamen und ist seit Anfang 2002 Partner in der jetzigen Gesellschaft Dr. Tykwer, Mecke und Kollegen.
Rechtsanwalt Kai Mecke hat sich durch seine beiden Fachanwaltschaften für Familienrecht und Verkehrsrecht insbesondere auf diese Rechtsgebiete spezialisiert und steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner unter anderem in Ehescheidungen, güterrechtlichen Auseinandersetzungen (z.B. Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen), Unterhaltsfragen, Schwierigkeiten mit dem Jugendamt, Sorge- und Umgangsrechtsverfahren sowie bei der Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen und Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie im Rahmen von Verkehrsstraftaten zur Verfügung. Seit November 2023 ist Herr Mecke zertifizierter Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen.
Herr Rechtsanwalt Mecke ist außerdem für die Akademie für Notarfachwirte als Dozent im Familienrecht tätig.

  • Geboren 1974
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster
  • erstes juristisches Staatsexamen 1999
  • Juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Essen
  • zweites juristisches Staatsexamen 2001
  • Rechtsanwaltszulassung 2002
  • Fachanwalt für Familienrecht seit März 2005
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit März 2021
  • Zertifizierter Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen
  • seit 2002 Gesellschafter der Kanzlei Dr. Tykwer, Mecke und Kollegen