Der schnelle Weg zu einer Vorsorgevollmacht. Das Bundesministerium der Justiz stellt kostenlos in mehreren Sprachen u.a. Vorsorgevollmachten zur Verfügung. Zwar gibt es seit dem 01.01.2023 nunmehr kraft Gesetzes für Ehegatten die Befugnis, den anderen Ehegatten in einer gesundheitlichen Notsituation in Angelegenheiten der Gesundheitssorge zu vertreten. Dieses Recht ist aber beschränkt und ersetzt nicht ein umfassende Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht ist bereits mit Unterschrift wirksam. Soll die Vorsorgevollmacht allerdings bei Banken/Sparkassen oder in Grundbuchsachen akzeptiert werden, ist ein notarielle Beglaubigung der Unterschrift erforderlich. Sie können zum Notar bereits mit unterschriebenen Vollmacht gehen und dort die Unterschriften anerkennen. Dies ist die preiswerteste Möglichkeit, eine notarielle Vorsorgevollmacht zu errichten. Die Formulare finden Sie hier:
https://www.bmj.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html
Und hier bietet das BMJ alles Rund um das Thema Patientenverfügung: